BGH: Wirksamkeit eines Schadenfreiheitssystems mit Anwaltsempfehlung in der Rechtsschutzversicherung
Der Bundesgerichtshof (BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12) hat entschieden, dass die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) gewährleistete freie Anwaltswahl finanzielle Anreize eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht ausschließt. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.
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