BGH-Urteil zur unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens
Nach Urteil des BGH (Az. III ZR 376/12) ist die generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, nicht möglich und würde im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bereits an der Vielgestaltigkeit der Verfahren und prozessualen Situationen scheitern.
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