BAG-Urteil: Arbeitsrechtliche Folgen der Schließung einer Krankenkasse
Wird eine Betriebskrankenkasse geschlossen sieht eine Regelung im Sozialgesetzbuch V (SGB V) vor, dass den Beschäftigten eine zumutbare Weiterbeschäftigung bei einer anderen Betriebskrankenkasse anzubieten ist. Das BAG stellte fest, dass diese Vorschrift in einem konkreten Fall nicht umgesetzt wurde.
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