BAG: Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht auf Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen
Ein Arbeitnehmer kann nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen (Urteil vom 21.01.2014, Az.: 3 AZR 807/11). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell