ArbG Kiel: Steuerhinterziehung kann ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnungspraxis steigert, muss mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Dies gilt auch, wenn er mit Kenntnis oder sogar mit Zustimmung des Vorgesetzten handelt, entschied das Arbeitsgericht Kiel (Urteil vom 07.01.2014, Az.: 2 Ca 1793 a/13, nicht rechtskräftig). Weiterlesen
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