Arbeitsunfall: Frühere Verletzungen für Einstufung nicht relevant
Verletzt sich ein Mensch während der Arbeitszeit, reicht es für die Anerkennung als Arbeitsunfall, wenn diese Verletzung „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit an den gesundheitlichen Einschränkungen maßgeblich schuld ist“, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 3 U 279/11). Weitere Mitursachen wie frühere Verletzungen seien nicht relevant.
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