Alkohol am Steuer gefährdet auch den …

Anzeige
ARAG B2B - KW 46 - KV

Alkohol am Steuer gefährdet auch den Versicherungsschutz

In der Faschingszeit wird auch dieses Jahr wieder die Zahl der Autofahrer steigen, die mit Alkohol am Steuer unterwegs sind. Für viele ist dann Schluss mit lustig, denn der Gesetzgeber unterstellt, dass schon ein geringfügiger Alkoholgenuss die Reaktionsfähigkeit am Steuer deutlich einschränken kann. Deshalb drohen auch bei einer vergleichsweise geringen Trunkenheit empfindliche Strafen. So sind schon ab 0,3 Promille der Entzug des Führerscheins, Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg und ein Bußgeld möglich, wenn ein Kraftfahrer durch unsichere Fahrweise auffällt. Werden bei einer Verkehrskontrolle 0,5 Promille festgestellt, kostet dies mindestens 500 Euro, den Verlust des Führerscheins bis zu drei Monaten und mindestens vier Punkte in Flensburg. Kommt es bei einem solchen Alkoholspiegel zu einem Unfall, steigen Geldstrafe und Punktezahl nochmals deutlich an. Auf seinen Führerschein muss der betroffene Autofahrer in einem solchen Fall für mindestens sechs Monate verzichten. Fahranfänger sollten in dieser Hinsicht noch vorsichtiger sein: Für sie gilt bis zu ihrem 21. Geburtstag beziehungsweise in der zweijährigen Probezeit nach Erhalt der ersten Fahrerlaubnis ein völliges Alkoholverbot, wenn sie mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Ist bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann zudem der Versicherungsschutz des Fahrers gefährdet sein. Darauf weist die HUK-Coburg hin. Ausschlaggebend hierbei ist neben dem objektiven Alkoholgehalt im Blut die individuelle Fahrtüchtigkeit – also die Frage, ob der Fahrer Verkehrssituationen rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren konnte. Die Antwort auf diese Frage kann bei gleicher Alkoholmenge von Person zu Person unterschiedlich ausfallen. Sollte der Unfall nachweislich auf Alkoholgenuss zurückzuführen sein, kommt in der Kfz-Haftpflichtversicherung die sogenannte Trunkenheitsklausel zum Tragen. Sie erlaubt dem Versicherer, bei der Schadensregulierung von dem alkoholisierten Unfallverursacher maximal 5000 Euro zurückzufordern. Bei einer Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer im Falle eines alkoholbedingten Unfalls auf seine Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Entscheidend ist immer, ob der Alkohol Ursache des Unfalls war. Wer sich auf der sicheren Seite wähnt, wenn er nach einer feucht-fröhlichen Faschingsfeier mit dem Fahrrad heimfährt, kann diesen Irrtum ebenfalls mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis bezahlen. Denn auch ein Radfahrer, der mit Alkohol im Blut einen Unfall verursacht, setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Dafür können schon 0,3 Promille ausreichen, warnt die HUK-Coburg. (ampnet/jri) Bilder zum Artikel klein (53 kB) mittel (1,66 MB) groß (1,66 MB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Online
Wie weit darf die Schadenbearbeitung des Versicherungsmaklers gehen?
27.11.2025

Der Beruf des Versicherungsmaklers zeichnet sich nicht nur durch seine Ungebundenheit aus, sondern zieht …

Online
Aktuelle Rechtsprechung zur BU Versicherung
09.12.2025

Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte …

Neueste Pressemeldungen

Recht / Steuern
ARAG, stimmt das? ARAG Experten mit den wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Schimmel
12.11.2025

Man darf die Miete mindern, sobald es in der Wohnung schimmelt - Stimmt nicht. …

Versicherungen
Seien Sie wieder dabei: Die John-Vermittlerfortbildung startet am 18. Februar 2026
12.11.2025

Persönlich, aktuell und hoch interessant: Die John-Vermittlerfortbildung 2026 beginnt im kommenden Jahr am 18. …

Versicherungen
Frischer Impuls für den Vertrieb: Henrike Wilkes ergänzt die Geschäftsführung von k+m
10.11.2025

Die Konzept & Marketing GmbH (k+m) hat zum 01.11.2025 ihre Geschäftsführung verstärkt: Henrike Wilkes …