§ 196 ff AO | Wichtige Rechte und Pflichten bei der Außenprüfung
Das BMF hat die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Stpfl. bei der Außenprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BpO auf fünf Seiten zusammengestellt und hebt das ehemalige Schreiben von 2001 damit auf. Das BMF erläutert dabei Beginn, Ablauf und Ergebnis der Außenprüfung sowie den Ablauf der BP beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit. Das BMF betont, dass die Außenprüfung nach § 199 Abs. 1 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen erfolgen soll.
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