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13. 01. 2014 - Rechtsschutz: Neue Regeln bei Prozesskosten- und Beratungshilfe

Ein Rechtsstreit kostet Geld. Aber auch wer nur ein geringes Einkommen hat, soll seine Rechte vor Gericht einfordern und verteidigen können. Dazu verhilft die finanzielle Unterstützung nach dem Prozesskostenhilferecht, das zum neuen Jahr reformiert wurde. Grund, seine Kunden auf die Absicherung des finanziellen Risikos von Rechtsstreitigkeiten hinzuweisen.Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Denn zum 01. August des vergangenen Jahres ist das sogenannte 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch sind Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher gestiegen. Auch die Gerichtskosten wurden erhöht. Dies hat im Ergebnis eine Verteuerung des Rechtsstaates zufolge. Zwei Drittel aller Deutschen, so eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Versichererverbandes GDV würden aus Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits auf ihr Recht verzichten. Der Umfrage zufolge hatten rund 60% der Deutschen schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung. 

Neues Recht bei Prozesskosten- und Beratungshilfe Jeder Zweite fühle sich von einer solchen Situation überfordert und wisse zunächst nicht, was er eigentlich tun solle. Bei der Lösung ihres rechtlichen Problems erwarteten die Menschen Unterstützung und Orientierung von Freunden und Bekannten, von Anwälten und gerade auch von einer Rechtsschutzversicherung. Wie schaut es allerdings aus, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und man zudem ein geringes Einkommen hat? Denn auch wer nur ein geringes Einkommen hat, soll ja seine Rechte vor Gericht einfordern und verteidigen können. Dazu verhilft die finanzielle Unterstützung nach dem Prozesskostenhilferecht. Sie wird auf Antrag beim Gericht gewährt. Ab 01. Januar dieses Jahres gelten für das Verfahren neue Regeln.

 Nach Auskunft von Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale in Rostock, wurde die Beratungsbeihilfe bisher nur für folgende Bereiche gewährt: Für die Bereiche des Zivilrechts, einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind, des Verwaltungsrechts sowie des Sozialrechts. Nunmehr, so Geburtig, könne die Beratungshilfe in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt werden. Neu sei auch, dass jeder, der Prozesskostenhilfe bekomme, dem Gericht nun vier Jahre lang nach Beendigung des Verfahrens von sich aus melden müsse, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse änderten. Rechtsschutzversicherung: „Jahresbeitrag unter Stundenhonorar“ Erhöhe sich das Einkommen monatlich um mehr als 100 Euro oder würden die Belastungen monatlich um mehr als 100 Euro weniger, müsse die Partei dies dem Gericht mitteilen. Zudem könne das Gericht künftig verlangen, dass der Antragsteller eine Versicherung an Eides statt über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgebe. Die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sei nun auch möglich, wenn der Antragsteller dem Gericht wesentliche Verbesserungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder Änderungen ihrer Anschrift absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtig oder nicht unverzüglich mitgeteilt habe. Wem unrichtige Angaben nachgewiesen würden, der müsse ein Strafverfahren befürchten, so der Verbraucherschützer. Der Zugang zum Recht dürfe keine Frage der wirtschaftlichen Stärke des Einzelnen sein, sagt Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommission Rechtsschutzversicherung im Branchenverband GDV. „Der Jahresbeitrag für eine Rechtsschutzversicherung liegt häufig schon unter dem Stundenhonorar eines Anwaltes“, wirbt Horrion für die Absicherung des finanziellen Risikos von Rechtsstreitigkeiten. Der Schadenaufwand der Rechtsschutzversicherer wird denn laut GDV ansteigen. Der Verband prognostiziert, dass sich durch die Änderung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes die Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer um etwa 16% bzw. 375 Mio. Euro pro Jahr erhöhen werden.Text: Umar Choudhry

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