Wohngebäudeversicherung - Leistungsausschluss bei bloßer Renovierung?
Ein Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses in § 6 Nr. 3a VGB 2003 setzt nach einem Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 259/12 im Gegensatz zu bloßen Renovierungsarbeiten eine Umgestaltung des versicherten Gebäudes voraus, die so weit in die Substanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint.
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