Winterreifenpflicht gilt auch für Krafträder

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Winterreifenpflicht gilt auch für Krafträder

Rund ein Viertel der deutschen Motorradfahrer haben ihr Motorrad oder den Scooter mit einem Saisonkennzeichen versehen. Für diese Gruppe ist über den Winter erst einmal Schluss mit der Fahrt. Die restlichen drei Millionen Fahrerinnen und Fahrer können auch wintertags mit ihrem motorisierten Zweirad unterwegs sein. Für sie gilt aber ebenso wie für Pkw- und Lkw-Fahrer die Winterreifenpflicht. Da Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) erinnert daran, dass die Regelung, wonach Fahrzeuge in der kalten Jahreszeit mit der Witterung angepasster Bereifung unterwegs sein müssen auch für alle motorisierten Zweiräder einschließlich Kleinkrafträder und –roller sowie Mofa gilt. Demnach müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Reifen mit geeigneter Lauffläche aufgezogen sein. In der Regel wird von M+S-Reifen (Matsch und Schnee) gesprochen, für die es aber weder eine Prüfnorm noch eine Kennzeichnungspflicht gibt. Aussagekräftiger ist das so genannte Schneeflpocken-Symobil, das immerhin besagt, dass der Reifen mindestens sieben Prozent mehr Haftung bei widriger Witterung aufweist als ein vergleichbarer Sommerreifen. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Aufdruck auf dem Gummi aber ebenfalls nicht. Ob es für Motorräder überhaupt geeignete Winterreifen im Handel gibt, ist fraglich. Das IfZ macht daher noch einmal darauf aufmerksam, dass die Winterreifenpflicht nicht von der Jahreszeit, sondern von den tatsächlichen Wetterbedingungen abhängig ist. Das heißt, bei Regen oder auf trockener Straße darf auch weiterhin mit den üblichen Reifen gefahren werden. Sollte jedoch Schnee liegen oder sich Reifglätte bilden, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro gerechnet werden. Kommt es durch die Sommerreifen zu Verkehrsbehinderungen, sind 80 Euro fällig. (ampnet/jri) Bilder zum Artikel klein (212 kB) mittel (1,57 MB) groß (2,07 MB)

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