Urteil Haftungsquote: Kollision auf dem Ausfädelungsstreifen einer Ausfahrt
Wer von einer Bundesstraße oder Autobahn auf den Ausfädelungsstreifen abbiegt, um eine Ausfahrt zu nehmen, muss vor dem Abbiegen seiner Rückschaupflicht nachkommen, so das Urteil des AG Esslingen. Auf dem Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden, als auf dem durchgehenden Fahrstreifen.
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