Urteil: Fahrer immer für Kindersicherung verantwortlich

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Urteil: Fahrer immer für Kindersicherung verantwortlich

Ein Autofahrer hat sicherzustellen, dass ein mitfahrendes Kind in seinem speziellen Kindersitz auch wirklich angeschnallt ist. Dieser Kontrollfunktion hat er die ganze Fahrt über nachzukommen. Nötigenfalls muss er deshalb eine seine alleinige Aufmerksamkeit weniger beanspruchende, langsamere Fahrtstrecke wählen oder extra eine erwachsene Begleitperson als Aufsicht neben das Kind setzen hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 5 RBs 153/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, fiel einer Verkehrsstreife ein Pkw auf, der 15 km/h zu schnell in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war. Bei der Kontrolle des Wagens stellte sich dann heraus, dass auf dem Rücksitz ein Vier-jähriges Mädchen zwar im vorgeschriebenen Kindersitz saß, aber dort nicht angeschnallt war. Der Vater erklärte, dass er vor der Abfahrt den Sicherheitsgurt seiner Tochter geschlossen, diese ihn unterwegs aber wohl selbst geöffnet habe. Dafür trage er keine Verantwortung, denn schließlich sei es ihm als vom Verkehrsgeschehen vor und neben dem Auto schon ausreichend beanspruchten Kraftfahrer nicht zuzumuten, auch noch immer wieder hinten nach dem Kind zu schauen und sich so von seiner ordnungsgemäßen Sicherung zu überzeugen. Dem widersprachen die Oberlandesrichter. Zwar gäbe es bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, ob der Führer eines Kraftfahrzeugs auch unterwegs seiner Kontrollpflicht hinsichtlich der Sicherung des Kindes beständig nachzukommen hat. Doch laut Straßenverkehrsordnung müssen alle vorgeschriebenen Sicherheitsgurte wortwörtlich "während der Fahrt" angelegt sein - wobei unter "Fahrt" offensichtlich den Gesamtvorgang der Benutzung des Kfz als Beförderungsmittel zu verstehen sei. Je größer das Risiko eines selbständigen Abschnallens durch das Kind im konkreten Fall ist, umso höher sei auch die Latte für die vom fürsorgepflichtigen Kfz-Führer zu verlangende Sorgfalt zu legen. Im Einzelfall müsse er eben auch Autobahnen und Schnellstraßen meiden, um bei regelmäßigem Umsehen nach dem Kinde sofort anhalten zu können. Oder eben eine spezielle Aufsichtsperson mitnehmen, die sich um das Kind und seinen Sitz während der Fahrt kümmert. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

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