Tücken bei Änderung des Bezugsrechts in Gruppenunfallversicherung
Wie ein Urteil des BGH vom 26.06.2013 - IV ZR 243/12 zeigt, ist im Zuge der Benennung von Bezugsberechtigten in der Gruppenunfallversicherung Vorsicht angebracht, damit das gewollte Ergebnis auch rechtssicher erzielt wird.
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