Steuern kompakt – § 4 Nr. 8h UStG | Beratungsleistungen für Investmentfonds sind steuerfrei
Laut BFH sind die von einem Dritten gegenüber einem Fonds als Verwalter des Sondervermögens erbrachten Beratungsleistungen für Wertpapieranlagen nach § 4 Nr. 8h UStG steuerfrei. Hierzu wird in allen offenen Fällen der UStAE entsprechend angepasst. Befreit sind Empfehlungen zum An- und Verkauf von Wertpapieren. Die in diesem Zusammenhang erbrachte Beratungs- und Informationsleistung ist nicht entscheidend. Die Empfehlung für den Kauf oder Verkauf muss jedoch konkret an den Erfordernissen der jeweiligen Wertpapieranlage ausgerichtet sein und aufgrund ständiger Beobachtung des Vermögens erteilt werden.
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