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Steuern kompakt – § 1 UStG | Geschäftsveräußerung auch beim Übergang auf mehrere Nachfolger

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen wurde bisher nur angenommen, wenn der Betrieb im Ganzen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird und der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Aus dem Gesetzeszweck und der Neutralität der Umsatzsteuer gilt das aber auch, wenn der Geschäftsbetrieb zwar auf mehrere Umsatzsteuersubjekte übertragen wird, diese aber den früheren Geschäftsbetrieb in der bisherigen Form nur gemeinsam weiterführen können und dies auch tun. Dies hat das FG Nürnberg zu einem Bauunternehmen entschieden, das als Einzelunternehmen in eine GbR und eine GmbH & Co. KG aufgeteilt wurde.

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