Pflegetagebuch kann für die Rente geldwert sein
Wer längere Zeit einen Angehörigen pflegt, bedarf eines besonderen Schutzes durch die Sozialversicherung. Besonders wichtig ist dabei die Rentenversicherungspflicht in der Zeit der Pflege. Diese setzt allerdings erst ein, wenn die wöchentliche Pflege mindestens 14 Stunden in Anspruch nimmt. Ob diese Grenze erreicht bzw. überschritten wird, kann nicht pauschal beurteilt werden (etwa durch die Schätzung: 60 Minuten sind bei Pflegestufe I pro Tag für hauswirtschaftliche Versorgung erforderlich). Vielmehr kommt es auf die Verhältnisse im Einzelfall an. Voraussetzung ist allerdings deren konkrete Dokumentation in einem Pflegetagebuch. Wie dabei vorzugehen ist, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt vom 26.9.2013 (Az. L 1 KR 72/11).
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