Pflegegeld: Zahlung rückwirkend oder im Voraus?
Ein alter Streitpunkt bei der Pflegeversicherung: Wird das Pflegegeld, das Pflegebedürftige an ihre Angehörigen weitergeben können, rückwirkend oder am Monatsbeginn im Voraus gezahlt? Bei der gesetzlichen ( sozialen ) Pflegeversicherung ist das nach einem Urteil des Bundessozialgerichts, das der GKV-Spitzenverband akzeptiert hat, so geregelt, dass vorab gezahlt wird.
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