Nur teilweise steuerpflichtiger Spekulationsgewinn: Wie wirken sich Veräußerungskosten aus?
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind die Veräußerungskosten verhältnismäßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen. Dies entschied das FG Köln.
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