Nach dem Orkan: Schäden an Haus und Hausrat können die Steuer mindern
Notwendige Aufwendungen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des selbst genutzten Einfamilienhauses bzw. der selbst genutzten Eigentumswohnung nach Eintritt eines außergewöhnlichen Schadensereignisses können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.
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