Keine Leistung bei dauerhafter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung
11.09.2013 - Urteil des BGH vom 11.09.2013 (IV ZR 303/12) Es stellt weder eine Benachteiligung der Kunden dar noch ist eine Versicherungsklausel intransparent, wenn die Leistung aus einer Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen ist, sofern der Versicherte dauerhaft erwerbs- oder arbeitsunfähig wird. ... mehr
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