Kein Insolvenzschutz bei Arbeitgeberzuschüssen in der bAV
Immer häufiger wird in der betrieblichen Altersversorgung die Sozialversicherungsersparnis, die dem Arbeitgeber häufig entsteht, an den Arbeitnehmer in Form eines "Arbeitgeberzuschusses" weitergegeben. Der "Arbeitgeberzuschuss" wird häufig pauschal gewährt, wenn gleichzeitig eine Entgeltumwandlung vereinbart wird. Nun stellte sich im Falle eines (ehemaligen) Arbeitnehmers, dessen (ehemaliger) Arbeitgeber die Entgeltumwandlung unter Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10 % zur Entgeltumwandlung durchführte und der innerhalb der ersten Jahre nach Einrichtung der Zusage insolvent wurde, die Frage, ob auch die Leistungen, die auf diesem Arbeitgeberzuschuss beruhen, durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) insolvenzgeschützt sind.
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