Hausratversicherung: Wasserschäden nach Hagel nicht versichert
Drücken Hagelmassen die Außentür ein, sodass Schmelzwasser Möbel beschädigt, zahlt die Hausratversicherung nicht. Der Schutz gegen Hagel greift nicht für Wasserschäden, sondern nur wenn ein Bezug zur „Kraft aufprallender Hagelkörner“ besteht (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az. 5 W 43/13).
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