Haftung eines GmbH-Geschäftsführers: Geschäftsführer haftet zivilrechtlich gegen die Sozialversicherung
Bei Beitragsrückstand nimmt die Einzugsstelle den Geschäftsführer in zivilrechtliche Haftung, wenn die von ihm vertretene juristische Person - entgegen ihrer Verpflichtung - die Beiträge nicht zahlt. Von dieser Haftung sind insbesondere Geschäftsführer einer GmbH betroffen. Mehr zum Thema 'Haftung'...Mehr zum Thema 'Geschäftsführer-Haftung'...Mehr zum Thema 'Zivilrechtliche Haftung'...Mehr zum Thema 'Straftat'...Mehr zum Thema 'Sozialversicherungsbeiträge'...Mehr zum Thema 'Zahlungsverzug'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...
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