Wer Frist zur Schadensmeldung verpasst, geht leer aus
Wenn Versicherungsnehmer nach Eintreten eines Versicherungsfalls den Schaden nicht unverzüglich an ihre Versicherung melden, kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Die Fristen sind je nach Versicherung unterschiedlich geregelt, häufig bleibt nur eine Woche Zeit für die Meldung, eine großzügige 15-Monats-Frist gilt bei der privaten Unfallversicherung. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 25.4.2013: Wer die Meldung eines dauerhaften gesundheitlichen Schadens nicht innerhalb dieser Frist vornimmt, hat gegenüber seiner Versicherung keinerlei Ansprüche (Az. 12 U 43/12). Das Verpassen der Frist hatte im entschiedenen Fall unter anderem die Folge, dass dem Betroffenen eine monatliche Rente in Höhe von 554,00 € entging.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag