Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen: Frist zur Rückkehr in die GKV läuft ab
Nur noch bis 31.12. besteht für bisher Nichtversicherte die Möglichkeit, ohne Beitragszahlung für die Vergangenheit Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Wer hat die Chance auf Rückkehr in die GKV? Mehr zum Thema 'Notlagentarif'...Mehr zum Thema 'Erlass'...Mehr zum Thema 'Säumniszuschlag'...Mehr zum Thema 'GKV-Rückkehrer'...Mehr zum Thema 'Nichtversicherte'...Mehr zum Thema 'Selbstständiger'...
Weiterlesen auf: Haufe