Bei unklaren Klauseln u.U. voller Erstattungsanspruch
Wenn Sie privat krankenversichert sind und – wie viele Ältere – ein Hörgerät benötigen, sollten Sie sich die Klauseln hierzu in Ihrem Versicherungsvertrag genau anschauen. Die Regelung Hörgeräte und Hilfsmittel nur in angemessener Ausführung ist nichtig, befand das Amtsgericht München (Az. 159 C 26871/10). Einem Versicherten mussten daraufhin 4.105,00 € erstattet werden – und nicht lediglich 2.124,00 € , die der Versicherer für angemessen gehalten hatte.
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