Autounfall: Kein Schmerzensgeld für Elfjährige
Eine Elfjährige muss wissen, dass sie nicht zwischen parkenden Autos hervorlaufen darf. Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte die Schmerzensgeldforderung der Eltern ab. Die Elfjährige hatte im Dunkeln eine Straße überqueren wollen und war von einem Auto erfasst worden, das mit einem Tempo von 25 bis 30 Stundenkilometern fuhr. Der Autoversicherer muss die 5 000 Euro nicht zahlen (Az. 10 U 22/12).
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