Aktuelle Urteile: Scannen und Speichern ist verboten
Unternehmen dürfen die Ausweise ihrer Kunden und Geschäftspartner nicht einscannen und speichern. Für Tantra-Massagen wird Vergnügungssteuer fällig und der Weg von der Börse wird einfacher. Neues aus den Gerichtssälen.
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