AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz hebt die Hürden für Übertragungen von Pensionsverpflichtungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in mehreren Urteilen (BFH, 12.12.2012 - I R 28/11 und I R 69/11) entschieden, dass bei einem Schuldbeitritt oder der Übernahme von Pensionsverpflichtungen bei dem beitretenden bzw. übernehmenden Unternehmen die Pensionsverpflichtungen in der Eröffnungsbilanz mit den Anschaffungskosten (also nach § 6 EStG) und nicht mit den niedrigeren Werten nach § 6a EStG anzusetzen sind. Das Bundesfinanzministerium brachte zur Abwehr dieses Urteils umgehend eine Neuregelung in das Gesetzgebungsverfahren ein, die aufgrund des Regierungswechsels "liegen blieb". Jetzt hat der Bundesrat am 29.11.2013 - nach einem Schnellverfahren im Bundestag - die Neuregelung im Rahmen des AIFM-Einführungsgesetzes mit "durchgewinkt".
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de