AG München: Reiserücktrittversicherung zahlt bei nicht vollständiger Begleichung des Reisepreises per Kreditkarte nicht
Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Werde eine Anzahlung des Reisepreises mittels Überweisung geleistet, trete die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft, stellt das Amtsgericht München klar (Urteil vom 14.08.2013, Az.: 242 C 14853/13, rechtskräftig). Weiterlesen
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