Abschleppen: Lösegeld fürs Auto

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Abschleppen: Lösegeld fürs Auto

Private Unternehmen dürfen widerrecht­lich geparkte Autos ab­schlep­pen und müssen erst nach Zahlung der Kosten verraten, wo der Wagen steht. Das hat der Bundes­gerichts­hof in Sachen „Park­räume KG“ entschieden. Betroffene müssen aber nicht jeden geforderten Betrag zahlen. test.de erklärt, wie Sie sich gegen Abschlepp-Wucher wehren. [Update 20.09.2013]: Der Bundes­gerichts­hof muss sich erneut mit der Park­räume KG befassen und klären, wie viel Geld das Unternehmen kassieren darf. Details am Ende der Meldung.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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