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16. 12. 2013 - Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 1)

Das neue Jahr beschert Versicherungen, Vermittlern wie auch Verbrauchern wieder zahlreiche Änderungen. Auf der Agenda für 2014 stehen neue geförderte BU-Policen, eine neue Versicherungspflichtgrenze in der Sozialversicherung, neue Weiterbildungskonzepte oder Vorausgefüllte Steuererklärungen. Ein Überblick.Förderung der Berufsunfähigkeits-DeckungDas Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erweitert den Kreis der steuerlich geförderten Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit (BU) deutlich. Begünstigt sind jetzt auch eigenständige Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit. Besonderheit: Diese Produkte müssen im Leistungsfall eine lebenslange Rente garantieren. Bisher gab es nur Angebote mit einer BU-Rente bis maximal 67 Jahre, die ausschließlich in Kombination mit einer Rentenversicherung steuerliche Förderung erhalten haben. Die ersten Versicherer werden wahrscheinlich Anfang 2014 diese neuartigen Produkte auf den Markt bringen.Neue Versicherungspflichtgrenze in der SozialversicherungDie Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest – für 2014 steigt sie auf 71.400/60.000 Euro (West/Ost). Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Denn der geförderte Höchstbeitrag beläuft sich hier auf vier Prozent der BBG (West). Dieser ist ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlbar. Das bedeutet konkret für 2014: Arbeitnehmer können statt bisher 2.784 Euro dann 2.856 Euro ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV einzahlen.Lerninitiative für VermittlerMit einer breit angelegten Initiative sollen Versicherungsvermittler zur beruflichen Weiterbildung motiviert werden. Das Konzept mit dem Namen „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ beinhaltet die Eröffnung eines Weiterbildungskontos, in dem die Bildungsaktivitäten der Vermittler anhand von Weiterbildungspunkten gemessen werden sollen.Die „Vorausgefüllte Steuererklärung“Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, sollen ab 2014 viele bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten für den Steuerzahler eingesehen und abgerufen werden können. Das heißt, dass Arbeitnehmer zum Beispiel die Lohnsteuerdaten oder Rentenleistungen elektronisch abrufen können. Diese Änderungen laufen unter dem Projekt „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaST). Im Kern soll das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert werden, in dem viele Daten, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, automatisch hinterlegt werden.Reform des Reisekostenrechts Künftig können für eintägige Dienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden Mehraufwendungen für Verpflegung in doppelter Höhe von nun 12 Euro statt bisher 6 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Dieser neue Pauschbetrag gilt auch bei mehrtägigen Dienstreisen für den An- und Abreisetag. Für Zwischentage können dann 24 Euro berücksichtigt werden. Wie bisher ist ein Werbungskostenabzug für Reisekosten allerdings nicht möglich, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten werden nicht mehr wie früher auf der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt, sondern nun als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.Morgen folgt, was sich in Sachen Wohn-Riester, Rürup-Renten oder Kraftfahrzeugsteuer ändertText: Umar Choudhry

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