Wann liegt eine wissentliche Pflichtverletzung bei Finanzdienstleistungsvermittlung vor?
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat sich mit Beschluss vom 20.06.2013 - 3 U 159/12 dazu geäußert, wann von einer den Haftpflichtversicherungsschutz ausschließenden wissentlichen Pflichtverletzung durch einen Finanzdienstleistungsvermittler auszugehen ist.
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