Urteil zur Umdeckung von Lebenspolicen
Krasser Fall der Falschberatung: Ein Anlageberater hat seinem Kunden geraten, eine Lebensversicherung aufzulösen. Den Rückkaufwert sollte er in den grauen Kapitalmarkt investieren. Und zwar in einen geschlossenen Publikumsfonds in Form einer GmbH & Co. KG.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT.COM