Urteil: Parksünder muss für Abschlepper nicht …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Urteil: Parksünder muss für Abschlepper nicht doppelt zahlen

Wollen Ordnungsbehörden ein falsch geparktes Auto abschleppen lassen, dürfen sie dafür nicht immer gleich einen neuen Transporter anfordern – jedenfalls nicht, wenn sich in der Nähe mindestens ein weiterer Abschleppwagen befindet, der zwar zuvor für einen anderen Falschparker gerufen, dann aber doch nicht benötigt wurde. Zumindest darf dem betroffenen Auto-Eigner in diesem Fall keine Leerfahrt für den abgebrochenen Abschleppvorgang in Rechnung gestellt werden. Obwohl Parksünder zur Begleichung dieser Zusatzkosten grundsätzlich verpflichtet sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 5 A 1687/12). Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, rechnete ein Ordnungsamt im Vorfeld eines Autokorsos mit umfangreichen Parkverstößen und ließ im gesamten Umfeld eine Flotte von 30 Abschleppfahrzeugen bereitstellen. Obwohl gerade erst ein Spezialtransporter gerufen und dann aber nicht mehr eingesetzt worden war, weil der Fahrer dieses Wagens inzwischen erschien und das Auto selbst entfernte, bestellten die Beamten einen gänzlich neuen Abschleppwagen für einen weiteren, auf der unmittelbar gegenüberliegenden Straßenseite stehenden Pkw. Beide Anfahrten, von denen zumindest eine unnötig war, wurden dem Autohaltern in Rechnung gestellt. Nach dem Verwaltungskostenrecht dürfen Aufwendungen, die durch unrichtige Behandlung der Sache entstanden sind, nicht erhoben werden – auch wenn sie bereits angefallen sind. Es gibt eine behördliche Kostenminderungspflicht, die eine effektive Aufgabenerfüllung einerseits und die Verwendung kostengünstiger Handlungsalternativen andererseits vorschreibt, stellten die Richter klar. (asmpnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
Auf Ihrer Seite

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Neue Zusammenarbeit: Hans John Versicherungsmakler GmbH übernimmt CoNav Consulting GmbH & Co. KG
23.07.2025

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH, ein rein inhabergeführtes Familienunternehmen, und die CoNav Consulting GmbH …

Versicherungen
Bayerisches Traditionshaus setzt auf Nachfolgeplanung mit blau direkt
23.07.2025

Rückwirkend zum 01.01.2025 gestaltet die WRP Finanzconsult Allfinanzvermittlungs GmbH mit Sitz in Bayreuth ihre …

Versicherungen
A.S.I. Wirtschaftsberatung baut Partnerschaft mit Smart InsurTech aus: Ganzheitliche Plattformtechnologie für mehr Prozessautomatisierung
23.07.2025

Die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG vertieft die Zusammenarbeit mit der Smart InsurTech AG und stellt …