Unfall: Sicherheitstraining im nichtöffentlichen Verkehrsraum - Wer haftet?
Bei einem freiwilligen Fahrsicherheitstraining ereignete sich ein Unfall. Der Veranstalter hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Haftungsausschluss verankert, auf den sich einer der Unfallfahrer berief. Dieser Argumentation konnte sich das Oberlandesgericht Brandenburg nicht anschließen. Denn ein derartiger Haftungsausschluss sei eine „überraschende Klausel“ und deshalb unwirksam (Az. 12 U 55/13). weiterlesen
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