Unerlaubte Telefonwerbung: Strafen von bis zu 300 000 Euro
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, umgangssprachlich auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt, ist Anfang Oktober in Kraft getreten. Es soll Verbraucher besser vor dubiosen Geschäftspraktiken sowie Betrug am Telefon und im Internet schützen. Ab sofort dürfen Firmen mit Verbrauchern zum Beispiel keine Gewinnspielverträge mehr am Telefon abschließen. Für unerlaubte Werbeanrufe können Gerichte künftig ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro verhängen. Bisher lag die Grenze bei 50 000 Euro. Erstmals drohen auch Geldbußen für unerlaubte Werbeanrufe über Telefoncomputer. Betroffene Verbraucher können sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Die Regulierungsbehörde untersucht und ahndet die Vergehen dann. Sie benötigt dafür unter anderem das Datum und die im Display angezeigte Rufnummer. Von unzulässiger Werbung Geplagte wenden sich per E-Mail an:rufnummernmissbrauch@bnetza.de.
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