Unerlaubte Telefonwerbung: Strafen von bis zu …

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Unerlaubte Telefonwerbung: Strafen von bis zu 300 000 Euro

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäfts­praktiken, umgangs­sprach­lich auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt, ist Anfang Oktober in Kraft getreten. Es soll Verbraucher besser vor dubiosen Geschäfts­praktiken sowie Betrug am Telefon und im Internet schützen. Ab sofort dürfen Firmen mit Verbrauchern zum Beispiel keine Gewinn­spiel­verträge mehr am Telefon abschließen. Für unerlaubte Werbeanrufe können Gerichte künftig ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro verhängen. Bisher lag die Grenze bei 50 000 Euro. Erst­mals drohen auch Geldbußen für unerlaubte Werbeanrufe über Telefoncomputer. Betroffene Verbraucher können sich direkt an die Bundes­netz­agentur wenden. Die Regulierungs­behörde untersucht und ahndet die Vergehen dann. Sie benötigt dafür unter anderem das Datum und die im Display ange­zeigte Rufnummer. Von unzu­lässiger Werbung Geplagte wenden sich per E-Mail an:rufnummernmissbrauch@bnetza.de.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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