Thema des Monats | Erstattung von Inkassokosten seit dem 9.10.13
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 8.10.13 verkündet (BGBl. I 13, 3714) und trat bzw. tritt in zwei Stufen in Kraft. Die verschärften Berufsregeln (FMP 13, 138), die erweiterten Aufsichtsbefugnisse (FMP 13, 139) sowie die neuen Bußgeldregeln (FMP 13, 141) gelten ebenso wie die Neuregelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten (§ 4 Abs. 5 RDGEG) seit dem 9.10.13. Die neuen Informations- und Mitteilungspflichten (FMP 13, 158) sind mit einer Übergangsregelung versehen und treten erst am 1.11.14 in Kraft. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten.
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