Reiserücktrittskostenversicherung | Kein versicherungsschutz für Auslandseinsatz in der Reiserücktrittskostenversicherung
Die Abkommandierung zu einem Auslandseinsatz ist nicht gleichzusetzen mit einer Einberufung zu einem Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst. Sie ist auch kein Arbeitsplatzwechsel. Ein Versicherungsschutz bei einer Reisestornierung besteht daher nicht.
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