Reisekosten | Reisekostenreform 2014: Die neue „erste Tätigkeitsstätte“ und die Folgen für Ihr Maklerbüro
Ab dem 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Insbesondere wird der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch die „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt und deren Voraussetzungen neu definiert. Weitere Kernpunkte der Reform sind neue Verpflegungspauschalen, die Mahlzeitengestellung im Rahmen von Dienstreisen sowie Änderungen bei den Übernachtungskosten. Erfahren Sie in einer Beitragsserie anhand von praktischen Beispielen, welche Änderungen sich für Ihre Mitarbeiter und für Sie ergeben. Im Fokus des ersten Beitrags steht die „erste Tätigkeitsstätte“.
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