Promillegrenze bleibt - Strafen für Rad-Sünder
Autofahrer dürfen bis maximal 0,5 Promille Alkohol hinters Steuer. Für Radfahrer liegt die Grenze erst bei 1,6 Promille. Und dabei bleibt es zunächst auch. Wir zeigen, welche Strafen Radlern bei welchen Verkehrssünden blühen.
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