Private Tiefgarage: Keine Haftung für zerdelltes Autodach
Der Vermieter einer privaten Tiefgarage muss nicht in jedem Fall dafür haften, wenn das Auto einer Stellplatzmieterin unter dem Garagentor eingeklemmt wird. Das Amtsgericht München entschied gegen eine Autobesitzerin, die rund 2 000 Euro für ihr beschädigtes Autodach von der Haftpflichtversicherung des Garagenvermieters wollte.
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