OVG Rheinland-Pfalz zu Witwengeld: Keine Versorgungsehe trotz kurzer Ehezeit
Die Witwe eines an Krebs verstorbenen Polizisten, den die Frau rund fünf Monate vor seinem Tod geheiratet hatte, hat Anspruch auf ein Witwengeld. Besondere Umstände könnten eine beamtenrechtliche Versorgung trotz der kurzen Ehezeit rechtfertigen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
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