OVG Berlin-Brandenburg: Keine Offenlegungspflicht von «UFO-Unterlagen» …

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OVG Berlin-Brandenburg: Keine Offenlegungspflicht von «UFO-Unterlagen» und «Guttenberg-Unterlagen»

Der Bundestag muss «UFO-Unterlagen» und «Guttenberg-Unterlagen» nicht offenlegen. Denn das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) findet nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages. Das OVG hob damit zwei anders lautende erstinstanzliche Entscheidungen auf, ließ aber wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zu (Urteile vom 13.11.2013, Az.: OVG 12 B 3.12 und OVG 12 B 21.12). Weiterlesen

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