OLG Hamm klärt Vorfahrtsregelung von Radfahrern und Autos am Kreisverkehr
Ein Radfahrer, der auf einem neben einem Kreisverkehr geführten Radweg das Verkehrszeichen «Vorfahrt gewähren» zu beachten hat, ist, wenn er eine Zufahrtstraße zum Kreisverkehr queren will, gegenüber den von dort einfahrenden Autos wartepflichtig. Das gilt nach einer am 06.11.2013 veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm selbst dann, wenn die Autofahrer vor dem Radweg und dem Erreichen des Kreisverkehrs selbst das Zeichen «Vorfahrt gewähren» in Kombination mit dem Zeichen «Kreisverkehr» passieren müssen (Urteil vom 17.09.2012, Az.: 9 U 200/11, rechtskräftig). Weiterlesen
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