OLG Hamm: Kein Anspruch auf Unterhalt soweit BAföG-Leistungen Bedarf decken können
Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehen gewährt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 27.09.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop bestätigt (Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 2 WF 161/13, rechtskräftig). Weiterlesen
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