Möglichkeiten der Kostenersparnis | Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Immobiliardarlehensvertrag?
Mit dem Einbau des § 502 in das Bürgerliche Gesetzbuch gab es eine gewisse Verwirrung unter den Baudarlehenskunden, ob man jetzt endlich gegen eine nur geringe Vorfälligkeitsentschädigung aus dem laufenden Vertrag herauskäme. § 502 BGB beschränkt die Zinsentschädigung auf 1 % des Darlehenskapitals insgesamt, maximal 0,5 %, sofern der Zeitraum bis zur ersten entschädigungsfreien Kündigungsmöglichkeit ein Jahr nicht übersteigt. Doch, wer diese Freude empfand, hatte nicht weiter gelesen.
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