LG Stuttgart: Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen der Stuttgarter Lebensversicherung AG sind ungültig
Die Stuttgarter Lebensversicherung AG darf bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen nicht mehr verwenden. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entsprochen (Urteil vom 19.11.2013, Az.: 11 O 47/13). Weiterlesen
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