Krankentagegeld: Nur bei kompletter Arbeitsunfähigkeit
Versicherte erhalten nur Krankentagegeld vom privaten Krankenversicherer, wenn sie komplett arbeitsunfähig sind. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage eines Mannes ab, der nur noch zu 50 Prozent arbeiten konnte (Az. 20 U 77/12). Eine anteilige Zahlung gibt es nur, wenn die Vertragsbedingungen dies ausdrücklich vorsehen.
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