Kfz-Beschädigung durch hochgeschleuderten Stein
Ob es sich bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch einen hochgeschleuderten Stein um ein unabwendbares Ereignis handelt, hängt von der Beschaffenheit der Fahrbahn, der Größe und der Erkennbarkeit des Steins ab. Dies entschied das Landgericht Halle in einem aktuellen Urteil (LG Halle, 03.06.2013 - 1 S 125/12).
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